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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden auch nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang nicht nochmals widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch die Auftragserteilung des Bestellers als anerkannt.


Angebote, Auftragsbestätigung und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge, sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden, insbesondere soweit sie von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.


Preise

Die Preisangaben sind in Euro und gelten für die Lieferung ab Werk Speyer, aus­schließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung, zuzüglich der jeweils gül­tigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen über Euro 400,- netto erfolgt die Lieferung im Inland frei Haus; bei Exportsendungen frei deutsche Grenze.
Preise, Rabattsätze und Teuerungszuschläge basieren auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Offertabgabe bzw. Auftragsbestätigung. Ändern sich die Gestehungskosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung behält sich der Lieferer eine entsprechende Angleichung vor.
Der Mindestrechnungsbetrag ist Euro 200,- netto. Aufträge unter diesem Rech­nungsbetrag können nicht ausgeführt werden.


Lieferzeit

Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig.


Lieferverträge auf Abruf

Wird bei Lieferverträgen auf Abruf nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Liefervertrages zurückzutreten.


Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Be­hinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Umstände, zum Bsp. Betriebsstörungen, Ausschluss und Nachbehandlung gleich.

Der Besteller kann uns auffordern, innerhalb von 2 Wochen zu erklären, ob wir Zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.


Prüfverfahren, Abnahme

Wünscht der Besteller, dass notwendige Prüfungen von uns durchgeführt werden, so hat er uns das mitzuteilen. Art und Umfang der Prüfungen sind bis zum Vertragsabschluß zu vereinbaren.
Wird Abnahme erwünscht, sind Umfang und Bedingungen bis zum Vertragsabschluß festzulegen. Die Abnahme hat auf Kosten des Bestellers unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft im Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so sind wir berechtigt, die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern; damit gilt die Ware als abgenommen.


Abweichungen von Maß, Gewicht und Menge

Abbildungen, Maße und Gewichte, die in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben usw. enthalten sind, sind nur annähernd maßgebend. Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen sind Abweichungen in den Stückzahlen bis zu 10% nach oben oder unten gegenüber der bestellten Menge statthaft.


Verpackungen

Bei Warenwert größer Euro 400,- netto erfolgt die Verpackung kostenlos.
Die Wahl der Verpackungsart ist dem Lieferer überlassen, wobei diese an die Vorschriften der Verpackungsordnung angelehnt ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir Transportverpackungen bei kostenfreier Anlieferung (inkl. Rollgeld) zurücknehmen, aber für evtl. Entsorgungskosten nicht aufkommen.
Falls die zur Verpackung verwandten Gitter-, Euro- oder Holzpaletten nicht innerhalb von 2 Wochen zurückgegeben werden, behält sich der Lieferer eine Berechnung der dafür entstandenen Kosten vor.


Versand

Der Versand erfolgt in Deutschland frei Haus Empfänger bzw. im Export frei deutscher Grenze, unversteuert- unverzollt, bis auf Lieferungen aus Aufträgen unter Euro 400,-- netto. Bei diesen werden die Versandkosten dem Fakturenwert zugeschlagen. Die Mehrkosten für Express- und Eilsendungen sind im jedem Fall vom Besteller zu tragen.
Die Wahl der Versandart erfolgt nach unserem Ermessen, jedoch ohne Verpflichtung für den Lieferer.
Transportmittel und Transportwege sind mangels besonderer Weisung unter Ausschluss jeder Haftung unserer Wahl überlassen.


Gefahrenübergang, Transportversicherung

Der Gefahrenübergang ist ab Werk Speyer. Der Versand der Ware erfolgt auf das Risiko des Bestellers. Eine Transportversicherung wird durch uns nur auf aus­drücklichen Wunsch des Bestellers und dann zu dessen Lasten abgeschlossen.
Verzögert sich der Versand ohne Verschulden des Lieferers, so geht die Gefahr an dem Tage auf den Käufer über, an welchem der Lieferer ihn von der Versand- bzw. Abholbereitschaft unterrichtet.


Rücklieferungen

Für Warenrücksendungen, welche nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Waren­wertes, mindestens jedoch Euro 15,--. Die Rücklieferung hat kostenfrei an uns zu erfolgen. Eventuell entstehende Fracht-, Verpackungs-, Porto- oder sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Rücklieferers. Die Rücksendung darf auf jeden Fall erst nach unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen.


Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank.
Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, werden alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.
Die Bezahlung unserer Rechnungen hat für uns spesenfrei zu erfolgen. Eventuelle Bankspesen oder sonstige Geldverkehrs-Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Rechnung gilt nur dann als bezahlt, wenn uns der Gegenwert in voller Höhe des Rechnungsbetrages gutgeschrieben wurde.


Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Soweit die von uns gelieferten Waren verarbeitet oder umgestaltet werden, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den neu gebildeten Erzeugnissen anteilmäßig dem Wert unserer Waren. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung tritt er hiermit bereits jetzt an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Der Kunde ist berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichten uns gegenüber nachkommt und von uns keine andere Weisung erhält. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.


Mängel, Lieferung nicht vertragsmäßiger Ware

Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Mängel hat der Besteller unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang.
Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Aus- und Einbaukosten sowie Kosten für die Bearbeitung mangelhafter Ware durch den Besteller werden von uns nicht erstattet.


Haftung, Schadenersatz

Der Besteller trägt insbes. im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicher­heitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren. Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Falls wir von einem Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen werden, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Bestellers liegt, hat uns der Besteller von diesen Ansprüchen freizustellen.
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Punkten getroffenen Vereinbarungen. Alle nicht ausdrücklich erwähnten vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche sind ausgeschlossen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen ist Speyer am Rhein, für alle sonstigen Verpflichtungen der Ort des Lieferwerkes.
Gerichtsstand ist Speyer am Rhein, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder in Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Besteller, gleichgültig, ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Haager Kaufrechtsabkommens.


Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn oder Zweck weitgehend erreicht wird.


Feuer-Vogel GmbH & Co. KG
Armaturenfabrik
Boschstr. 1
67346 Speyer, Germany

   
     
 
 

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